Die Verfahren gegen die Zahnärztin waren und wurden von allen Richtungen blockiert. Dies beginnt
mit dem Antrag des Strafverfahrens. Von der Saatsanwaltschaft wurde nie ermittelt aber eingestellt wegen fehlendem öffentlichen Interesse. Zeugen wurden nie gehört. Und auf den Privatklageweg
verwiesen. Hier stehen die Chancen sehr schlecht für den Kläger.
Im weiteren Verlauf wendeten wir uns an die zuständige Zahnärztekammer Baden Württemberg. Von dort aus bekam man nur den
Hinweis, dass der Vorfall tragisch und schrecklich ist. Wir bekamen eine Liste von Gutachtern für ein Zievielverfahren.
Die Gutachterkommission der LZK lies uns auch abblitzen - Siehe unten
Anlage 1-
Letztendlich wanden wir uns an das Landesberufsgericht. Diese Schrieben in ihrer Ablehnung dass alles dem Narkosearzt zuzuordnen sei. Unsere Vorwürfe wurden erst gar nicht
geprüft. Zumindest haben wir das nicht mitbekommen.
Zuguter letzt haben wir dann Zivielklage beim LG Ellwangen eingereicht. Nach einem Güteversuch ging es dann los. Dort hatte man zwar
Verständnis für uns aber meiner Frau hatte man gar nichts geglaubt.
Alles was sie sagte wurde anders weiterinterpretiert. Der Zahnärztin samt ihrer Zeugen wurde volles
Vertrauen geschenkt. Eine Zeuging der Zahnärztin gab sogar an, sie würde unsere Familie gut kennen (Ich kenne die Frau nicht). Man glaubte das. Es wurden von der Zahnärztin Alternativen genannt wie
zum Beispiel wir können die Zähne ja dort, dort oder dort machen lassen. Dem Gericht reichten diese Angaben als mediztinische Alternativen. Das es sich aber um keine Alternativen in der medizinischer
Abhandlungsmöglichkeit handelt,
wurde vom Gericht gar nicht in Betracht gezogen. Gutachter wurden trozt unserer Anträge nie
beauftragt. Schlampiger 01-Befund der Zahnärztin wurde nicht gewertet. Ich hatte im Vorfeld auch schon Behandlungen mit dieser Zahnärztin abgelehnt, da ich ihr gegenüber immer skeptisch war,
interessierte das Gericht auch nicht. Die Zahnärztin hatte sogar angegeben, dass unsere Tochter wach gewesen wäre und sie mit ihr gesprochen hätte. Auch das weicht im wesentlichen von der
Feststellung der großen Strafkammer ab.
Das glaubte das Gericht, obwohl im Strafverfahren gegen den Narkosearzt sich alle Gutachter einig
waren, dass aufgrund der Medikation es unmöglich war, dass sie wach gewesen ist. Dies gab auch der Narkosearzt an, nämlich das unsere Tochter im narkotisierten Zustand entlassen wurde. Er sagte
wörtlich: "Das Kind war weder wach noch ansprechbar."
Sie wurde mit dem Kopf nach unten hängend vom Narkosearzt hinausgetragen. Die Zahnärztin als behandelnde Ärztin stand daneben
und unternahm nichts, und hatte dies auch angegeben dies beobachtet zu haben.
Zuguterletzt steht im Urteil vom Zivielgericht LG Ellwangen im Urteil, dass 4 Zähne gezogen
wurden.Wahrscheinlich haben die drei Richter sich nicht die Mühe gemacht. Es wurden nämlich nur die 2 oberen Schneidezähne gezogen.
Es ging auch mal darum, dass die Zahnärztin angab meiner Frau die Telefonummer des Narkosearztes
mitgegeben zu haben, und sie diese aus dem Telefonbuch rausgesucht hat.
Das Gericht fragte warum sie die Nummer aus dem Telefonbuch raussuchte. Hier gab die Zahnärztin samt
ihrer im Saal anwesenden Zeugen an:” Weil der Narkosearzt erst kürzlich umgezogen sei.”
Ich begriff hier im Gerichtssaal das man keine Interesse hat dies ordentlich zu Verhandeln. Meine Frau
als Zeuge wurde rausgeschickt aus dem Saal. Die Zeugen der Zahnärztin nicht, und gaben alle ihren kommentar ab, weshalb man das Telefonbuch benötigte um die Nummer und Anschrift des Narkosearztes
dort zu suchen.
Die Angaben glaubte das Gericht ohne dies zu Prüfen. Hätte das Gericht dies geprüft, hätte es
festellen müssen, dass im Ermittlungsbericht der Kripo ein Tippfehler ist. Hier wurde statt das Jahr 2000 das Jahr 2002 vertippt. Nach eigenen Recherchen beim Telefonbucharchiv in Frankfurt am Main
stellte ich fest, dass der Umzug des Narkosearztes schon Jahre zurücklag und unter kürzlich verstehe ich was anderes.
Das nur eine Aufklärung gegenüber einem Elternteil ausreichend ist, selbst wenn es sich um eine
Behandlung handelt die recht Umfangreich ist, entbehrt jedem Verständnis. Auch dann, wenn der Patient nicht vollumfassend aufgeklärt wurde. Deshalb bin ich immer noch der Meinung, da der 01 Befund
der Zahnärztin schlampig und falsch dokumentiert war, dass diese selber nicht einmal wusste, in welchem Umfang die Behandlung stattfinden sollte.
Nach Recht muss eine Aufklärung gegenüber dem Patienten oder Eltern von einem Fachpersonal
durchgeführt werden. Mir gegenüber wurde dies nicht gemacht.
Dies interessierte das LG Ellwangen auch nicht.
Am Ende hatten wir auch nicht mehr die Kraft das Verfahren weiterzuführen und nahmen die Berufung
wegen dem Vergleich mit dem Narkosearzt zurück. Die Wahrheit hierüber kennt meine Frau und die Zahnärztin selber.
Denn es ändert alles nichts daran, dass unser Tochter die Zahnbehandlung nicht überleben konnte.
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